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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Brütsch Clean Up GmbH


Inhaltsverzeichnis

 

1. Vertragsabschluss
 

A. Unterhaltsreinigung

A1. Terminplanung, Änderungen & Reinigungsintervall
A2. Zutritt zur Wohnung
A3. Reinigungsmittel & Material
A4. Haftung & Wertgegenstände
A5. Zusatzleistungen
A6. Preise, Zahlung & Kosten
A7. Kündigung
 

B. Endreinigung

B1. Termin
B2. Terminänderung & Zutritt
B3. Angaben im Anfrageformular
B4. Vorbereitung der Wohnung
B5. Abnahmegarantie
B6. Nachreinigung
B7. Schäden
B8. Witterungseinflüsse
B9. Schlüssel
B10. Zusatzaufwand, Kosten & Zahlung
 

C. Airbnb Service

C1. Geltungsbereich
C2. Vertragsverhältnis & Zusammenarbeit
C3. Preise & Vergütung
C4. Leistungserbringung & Verfügbarkeit
C4a. Kurzfristige Buchungen & Express-Einsätze
C5. Buchungen & Einnahmen
C5a. Stornierungen & Buchungsänderungen
C6. Pflichten des Kunden
C6a. Ausstattung, Verbrauchsmaterialien & Einkäufe
C7. Schäden & Haftung
C7a. Inventar & Gästeschäden
C8. Notfälle & Massnahmen
C8a. Notfalleinsätze
C8b. Schlüssel & Zutrittsmedien
C9. Zusatzleistungen & Drittanbieter
C9a. Wäschemanagement
C9b. Aussergewöhnliche Verschmutzungen
C10. Vertragsdauer & Kündigung
C11. Höhere Gewalt
C12. Ergänzende Bestimmungen
C13. Buchungsplattformen & Bewertungen

 

D. Büroreinigung

D1. Geltungsbereich
D2. Leistungsumfang
D3. Zutritt zu den Räumlichkeiten
D4. Schlüssel, Codes & Alarmanlagen
D4a. Schlüsselverlust & Zutrittsmedien
D5. Vertraulichkeit
D6. Verbrauchsmaterialien
D6a. Arbeitsplätze & persönliche Gegenstände
D7. Zusatzleistungen
D8. Aussergewöhnliche Verschmutzungen
D8a. Ausserordentliche Einsätze
D9. Preise, Zahlung & Kosten
D9a. Qualitätskontrolle & Beanstandungen
D10. Haftung
D11. Vertragsdauer & Kündigung

 

E. Gewerbereinigung

E1. Geltungsbereich
E2. Leistungsumfang
E3. Zutritt & Mitwirkungspflichten
E3a. Sicherheits- und Betriebsanweisungen
E4. Sicherheitsvorschriften
E4a. Gefahrenstoffe & besondere Risiken
E5. Verbrauchsmaterialien & Maschinen
E6. Zusatzleistungen
E6a. Produktionsunterbrüche
E7. Aussergewöhnliche Verschmutzungen
E7a. Maschinen & technische Anlagen
E8. Haftung
E9. Preise, Zahlung & Kosten
E9a. Notfall- und Sondereinsätze
E10. Vertragsdauer & Kündigung
E10a. Notfälle, Betriebsunterbrüche & höhere Gewalt

 

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1 Haftung allgemein
2.2 Haustiere
2.3 Datenschutz
2.4 Gerichtsstand
2.5 Änderungen der AGB
2.6 Schlussbestimmungen


1. Vertragsabschluss

Ein verbindlicher Vertrag kommt durch die Bestätigung der Offerte zustande (z. B. per E-Mail, schriftlich, elektronisch, telefonisch) oder mit dem Versand einer Auftragsbestätigung.

Die AGB sind Bestandteil jeder Offerte und werden mit der Auftragsbestätigung verbindlich anerkannt.

Massgebend sind die vereinbarten Leistungen, Preise, Termine sowie Reinigungsintervalle.

Die Vertragsbedingungen gelten für alle angebotenen Services der Brütsch Clean Up GmbH, insbesondere für folgende Bereiche: Endreinigung, Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Büroreinigung, Gewerbereinigung, Baureinigung, Airbnb Service und Fensterreinigung.


A. Unterhaltsreinigung
 

A1. Terminplanung, Änderungen & Reinigungsintervall

Die Reinigungstermine werden im Voraus geplant und per E-Mail als Auftragsbestätigung zugestellt.

Änderungen sowie Ferienabwesenheiten sind innerhalb von fünf Tagen nach Versand mitzuteilen. Danach gelten die Termine als verbindlich.

Das vereinbarte Reinigungsintervall ist einzuhalten. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist ein Ersatztermin innerhalb derselben oder der darauffolgenden Woche vorzuschlagen.

Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung oder kein Ersatztermin, kann der Termin verrechnet werden.

 

A2. Zutritt zur Wohnung

Der Kunde stellt sicher, dass unsere Mitarbeitenden zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zur Wohnung haben (z. B. Schlüssel, Code oder Anwesenheit).

Ist zum vereinbarten Zeitpunkt kein Zutritt möglich, wird der Termin in Rechnung gestellt, sofern kein Verschulden der Brütsch Clean Up GmbH vorliegt.

 

A3. Reinigungsmittel & Material

Der Kunde stellt alle notwendigen Reinigungsmittel und Geräte zur Verfügung, insbesondere: Staubsauger, Wischmopp, Eimer, Tücher, Lappen, Handschuhe sowie geeignete Reinigungsprodukte.

Die Qualität und Funktionsfähigkeit der Materialien liegt in der Verantwortung des Kunden.

Auf Wunsch stellt die Brütsch Clean Up GmbH die notwendigen Materialien gegen einen separaten Aufpreis zur Verfügung.

 

A4. Haftung & Wertgegenstände

Der Kunde ist verpflichtet, Bargeld, Schmuck und andere Wertgegenstände sicher aufzubewahren.

Für Verlust oder Beschädigung von nicht gesicherten Wertgegenständen wird keine Haftung übernommen.

 

A5. Zusatzleistungen

Folgende Zusatzleistungen können bei Bedarf gebucht oder fix in die Reinigungsvereinbarung integriert werden:

  • Fensterreinigung
  • Storen reinigen
  • Kühlschrank innen reinigen
  • Backofen innen reinigen
  • Schränke innen reinigen
  • Balkon oder Terrasse kehren
  • Keller kehren
  • Garage kehren
  • Kleider bügeln
  • Kleider waschen und trocknen
  • Bett frisch beziehen
  • Entsorgungen
     

Zusatzleistungen sind mindestens 7 Tage im Voraus per E-Mail anzumelden.
 

Diese werden entsprechend eingeplant und separat verrechnet, sofern sie nicht bereits Bestandteil der vereinbarten Reinigungsleistung sind.

Auf Wunsch können Zusatzleistungen auch dauerhaft in das Reinigungsintervall integriert werden.

Aus organisatorischen Gründen können Zusatzleistungen nicht direkt vor Ort bei der Reinigungskraft beauftragt werden.

 

A6. Preise, Zahlung & Kosten

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.

Ein Einsatz wird mit einer Mindestdauer von 2 Stunden verrechnet.

Parktickets, Parkgebühren oder notwendige Bewilligungen können dem Kunden in Rechnung gestellt werden. 

Einsätze ausserhalb der regulären Arbeitszeiten (z. B. nachts, an Wochenenden oder Feiertagen) können zusätzlich verrechnet werden.

 

A7. Kündigung

Regelmässige Reinigungsaufträge können mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten jeweils auf das Monatsende schriftlich per E-Mail gekündigt werden.


B. Endreinigung

 

B1. Termin

Der Reinigungstermin kann vor Bestätigung der Offerte angepasst werden.
Mit Bestätigung ist der Termin verbindlich reserviert.
 

B2. Terminänderung & Zutritt

Nach bestätigter Offerte sind Änderungen nur nach Verfügbarkeit möglich.

Ist kein Zutritt möglich oder erfolgt die Schlüsselübergabe verspätet, behalten wir uns vor, den Auftrag in Rechnung zu stellen. Die Arbeiten können in diesem Fall nicht garantiert durchgeführt werden, und eine vereinbarte Abnahmegarantie entfällt.

 

B3. Angaben im Anfrageformular

Die Offerte basiert auf den Angaben des Kunden im Formular (z. B. Wohnungsgrösse, Verschmutzungsgrad, Zusatzleistungen).

Unvollständige oder nicht wahrheitsgetreue Angaben können zu zusätzlichem Aufwand führen, welcher separat verrechnet wird.

In solchen Fällen behalten wir uns vor, die Abnahmegarantie auszuschliessen.

 

B4. Vorbereitung der Wohnung

Die Wohnung ist bis zum vereinbarten Reinigungstermin und Zeitpunkt vollständig geräumt zu übergeben.

Verbleibende Möbel oder Gegenstände sind im Voraus zu melden und werden ohne Zusatzauftrag nicht gereinigt.

Nicht geräumte Bereiche werden nicht gereinigt. In diesem Fall entfällt die Abnahmegarantie, der vereinbarte Preis bleibt geschuldet.

 

B5. Abnahmegarantie

Sofern vereinbart, beinhaltet die Endreinigung eine Abnahmegarantie.

Die Abnahme erfolgt direkt im Anschluss an die Reinigung vor Ort, in Anwesenheit des Kunden, der Verwaltung oder einer bevollmächtigten Person.

Beanstandungen sind nach Möglichkeit direkt bei der Abnahme mitzuteilen und werden im Rahmen der Abnahmegarantie kostenlos nachgereinigt.

Nachträglich gemeldete Beanstandungen können in der Regel nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall gilt die Abnahme als erfolgt.

Nach erfolgter Abnahme vor Ort, insbesondere bei Bestätigung durch den Nachmieter und/oder die Verwaltung sowie nach Verlassen unserer Mitarbeitenden, gilt die Abnahme als abgeschlossen. Weitere Beanstandungen können danach nicht mehr geltend gemacht werden und der Auftrag gilt als erfüllt.

Wird die Wohnung nach Abschluss der Reinigung oder vor der Abnahme erneut betreten oder genutzt, entfällt die Abnahmegarantie.

 

B6. Nachreinigung

Nachreinigungen erfolgen nur bei rechtzeitiger Meldung am gleichen Tag der Abnahme.

Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden.

Wird eine Drittfirma beauftragt, entfällt die Abnahmegarantie.

 

B7. Schäden

Bestehende Schäden an der Wohnung (z. B. Kratzer, Abnutzung oder Defekte) sind vor der Reinigung schriftlich zu melden und mit Fotos zu dokumentieren.

Für Schäden, die nach der Reinigung gemeldet werden und nicht vorgängig dokumentiert wurden, wird keine Haftung übernommen.

Für Schäden, die nachweislich durch unsere Mitarbeitenden verursacht wurden, haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diese sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Reinigung, zu melden.

 

B8. Witterungseinflüsse

Bei schlechten Wetterbedingungen (z. B. Regen, Schnee, Wind) kann es nach der Reinigung zu erneuter Verschmutzung von Fenstern, Balkonen oder Terrassen kommen.

In solchen Fällen entfällt die Abnahmegarantie für diese Bereiche. Eine Nachreinigung erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag und wird separat verrechnet.
 

B9. Schlüssel

Übergebene Schlüssel werden sorgfältig aufbewahrt und bei der Abnahme übergeben.

Für Schäden aufgrund von Schlüsselverlust haftet die Brütsch Clean Up GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verlust nachweislich durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurde.

 

B10. Zusatzaufwand, Kosten & Zahlung

Zusätzlicher Aufwand (z. B. starke Verschmutzung, Nikotin, Haustiere) sowie Wartezeiten werden separat verrechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung zahlbar oder können im Voraus verlangt werden.

Parkkosten oder notwendige Bewilligungen werden weiterverrechnet.


C. Airbnb Service

 

C1. Geltungsbereich

Diese Bestimmungen gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Airbnb Service der Brütsch Clean Up GmbH.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Leistungsbeschreibung bzw. individuellen Vereinbarung. Leistungen, welche nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten als Zusatzleistungen und können separat verrechnet werden.

 

C2. Vertragsverhältnis & Zusammenarbeit

Der Kunde beauftragt die Brütsch Clean Up GmbH mit den in der Offerte oder Vereinbarung definierten Leistungen im Bereich Airbnb Service.

Je nach Vereinbarung kann dies einzelne Dienstleistungen (z. B. Gästewechsel, Reinigung oder Wäscheservice) oder eine umfassende Betreuung der Unterkunft umfassen.

Die Zusammenarbeit erfolgt partnerschaftlich mit dem Ziel einer professionellen Leistungserbringung und einer hohen Gästezufriedenheit.

Sofern für die vereinbarten Leistungen erforderlich, erteilt der Kunde die notwendigen Zugriffsrechte auf Buchungsplattformen, Kalender oder relevante Systeme.

Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen betreffend Unterkunft, Ausstattung, Hausordnung, Buchungen oder Verfügbarkeiten unverzüglich mitzuteilen.

 

C3. Preise & Vergütung

Die Vergütung erfolgt gemäss Vereinbarung (z. B. prozentuale Beteiligung, Pauschalen oder Stundenansätze).

Zusatzleistungen oder Mehraufwände, die nicht Bestandteil der Offerte sind, werden nach effektivem Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.

Einmalige Setup-Leistungen werden separat verrechnet und sind nicht Teil der laufenden Betreuung.

Auslagen, Einkäufe, Verbrauchsmaterialien, Fremdleistungen oder Kosten von Drittanbietern werden dem Kunden zusätzlich weiterverrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

C4. Leistungserbringung & Verfügbarkeit

Die Brütsch Clean Up GmbH erbringt ihre Leistungen zuverlässig und nach bestem Wissen und Gewissen.

Eine permanente Erreichbarkeit oder garantierte Reaktionszeit kann nicht zugesichert werden. Wir bemühen uns jedoch um eine schnelle und zuverlässige Bearbeitung aller Anliegen.

Einsätze ausserhalb der regulären Arbeitszeiten (z. B. abends, an Wochenenden oder Feiertagen) können zusätzlich verrechnet werden.

 

C4a. Kurzfristige Buchungen & Express-Einsätze

Die Brütsch Clean Up GmbH bemüht sich, auch kurzfristige Buchungen zuverlässig zu betreuen.

Buchungen mit einer Anreise innerhalb von sieben (7) Kalendertagen gelten als kurzfristige Buchungen. Für den erhöhten Organisationsaufwand können Expresszuschläge gemäss aktueller Preisliste oder nach effektivem Aufwand verrechnet werden.

Sollte die Betreuung einer kurzfristigen Buchung aufgrund fehlender Kapazitäten nicht möglich sein, wird der Kunde umgehend informiert.

 

C5a. Stornierungen & Buchungsänderungen

Die Brütsch Clean Up GmbH plant Reinigungen, Gästewechsel, Wäscheservices sowie weitere vereinbarte Leistungen im Voraus und reserviert hierfür entsprechende Kapazitäten.

Werden gebuchte Aufenthalte, Gästewechsel oder vereinbarte Dienstleistungen innerhalb von sieben (7) Kalendertagen vor dem geplanten Einsatz storniert oder verschoben, bleibt die vereinbarte Leistung grundsätzlich geschuldet und kann in Rechnung gestellt werden.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die reservierten Kapazitäten kurzfristig nicht anderweitig eingesetzt werden können.

Bereits entstandene Aufwendungen, Vorbereitungsarbeiten, Einkäufe, Materialkosten oder organisierte Drittleistungen werden in jedem Fall zusätzlich verrechnet.

Stornierungen, Umbuchungen oder Verkürzungen von Aufenthalten durch Gäste liegen ausserhalb des Einflussbereichs der Brütsch Clean Up GmbH. Für daraus resultierende Einnahmeausfälle oder Leerstände übernimmt die Brütsch Clean Up GmbH keine Haftung.

 

C5. Buchungen & Einnahmen

Sofern die Brütsch Clean Up GmbH gemäss Vereinbarung Leistungen im Bereich Inseratsverwaltung, Preisgestaltung oder Gästekommunikation übernimmt, unterstützen wir den Kunden bei der Optimierung der Preisgestaltung, Auslastung und Vermarktung der Unterkunft.

Eine Garantie für Buchungen, Auslastung, Bewertungen oder bestimmte Einnahmen kann jedoch nicht übernommen werden.

Der Kunde trägt das wirtschaftliche Risiko der Vermietung.

 

C6. Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die Unterkunft:

  • betriebsbereit und in einem vermietbaren Zustand ist
  • den gesetzlichen Anforderungen entspricht
  • vollständig und funktionstüchtig ausgestattet ist
  • über alle erforderlichen Bewilligungen verfügt

Zudem verpflichtet sich der Kunde, alle relevanten Informationen transparent und rechtzeitig weiterzugeben.

Allfälliger Mehraufwand aufgrund unvollständiger, verspäteter oder fehlerhafter Angaben kann verrechnet werden.

 

C6a. Ausstattung, Verbrauchsmaterialien & Einkäufe

Der Kunde stellt sicher, dass die Unterkunft grundsätzlich vollständig eingerichtet und für die Vermietung geeignet ist.

Sofern die Brütsch Clean Up GmbH im Rahmen der vereinbarten Leistungen Verbrauchsmaterialien bereitstellt, Einkäufe tätigt oder Ersatzartikel organisiert, werden die entsprechenden Kosten dem Kunden weiterverrechnet.

Die Brütsch Clean Up GmbH ist berechtigt, im Interesse eines reibungslosen Gästeaufenthalts notwendige Verbrauchsmaterialien, Ersatzartikel oder Kleinanschaffungen selbstständig zu organisieren, sofern dies für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

Sämtliche Einkaufs-, Material-, Liefer-, Fahr- und Organisationskosten werden dem Kunden weiterverrechnet.

 

C7. Schäden & Haftung

Für Schäden, Verluste oder Diebstähle, die durch Gäste verursacht werden, übernimmt die Brütsch Clean Up GmbH keine Haftung.

Wir unterstützen den Kunden jedoch nach Möglichkeit bei der Dokumentation und Abwicklung von Schadenfällen gegenüber Gästen oder Buchungsplattformen.

Für Schäden, die nachweislich durch Mitarbeitende der Brütsch Clean Up GmbH verursacht wurden, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet. Schadenmeldungen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden schriftlich erfolgen.

Die Haftung der Brütsch Clean Up GmbH beschränkt sich, soweit gesetzlich zulässig, auf vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.

 

C7a. Inventar & Gästeschäden

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, beinhaltet die Leistung keine vollständige Inventur sämtlicher Gegenstände nach jedem Gästeaufenthalt.

Im Rahmen von Gästewechseln oder Reinigungen werden offensichtliche Schäden oder Auffälligkeiten nach Möglichkeit dokumentiert und dem Kunden gemeldet.

Verluste, Diebstähle oder Beschädigungen von Inventar können jedoch nicht in jedem Fall festgestellt werden.

Eine Garantie für die vollständige Erfassung sämtlicher Schäden oder fehlender Gegenstände wird ausgeschlossen.

 

C8. Notfälle & Massnahmen

Sofern die Brütsch Clean Up GmbH im Rahmen der vereinbarten Leistungen für die Unterkunft zuständig ist, sind wir bei dringenden Situationen (z. B. technische Probleme, Sicherheitsvorfälle oder Gästethemen) berechtigt, notwendige Massnahmen im Interesse des Kunden einzuleiten.

Damit verbundene Kosten werden dem Kunden weiterverrechnet.

 

C8a. Notfalleinsätze

Als Notfälle gelten insbesondere:

  • Aussperrungen von Gästen
  • Schlüsselverlust
  • Wasserschäden
  • Stromausfälle
  • Heizungs- oder Warmwasserprobleme
  • Sicherheitsprobleme
  • dringende technische Defekte
     

Notfalleinsätze ausserhalb der regulären Arbeitszeiten können nach Aufwand zusätzlich verrechnet werden.

 

C8b. Schlüssel & Zutrittsmedien

Überlassene Schlüssel, Badges, Zutrittskarten, Fernbedienungen oder Zugangscodes werden sorgfältig aufbewahrt und ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet.

Ein Verlust oder Defekt von Zutrittsmedien ist dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.

Für Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch von Schliessanlagen, Zutrittskontrollen oder Sicherheitssystemen haftet die Brütsch Clean Up GmbH nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.

 

C9. Zusatzleistungen & Drittanbieter

Bei Bedarf können externe Dienstleistungen (z. B. Reparaturen, Installationen oder Spezialreinigungen) organisiert werden.

Diese werden, sofern nicht anders vereinbart, dem Kunden weiterverrechnet.

Folgende Leistungen gelten insbesondere als kostenpflichtige Zusatzleistungen:

  • Fensterreinigung
  • Storen- und Lamellenreinigung
  • Balkon- und Terrassenreinigung
  • Gartenarbeiten
  • Schneeräumung
  • Tiefen- oder Grundreinigungen
  • Entsorgung von Sperrgut
  • Entfernung aussergewöhnlicher Verschmutzungen
  • Organisation und Begleitung von Handwerkern
  • Fotografien der Unterkunft
  • Erstellung oder Überarbeitung von Inseraten
  • persönliche Gästebetreuung vor Ort
  • Möblierungs- oder Einrichtungsarbeiten
  • administrative Zusatzarbeiten ausserhalb der vereinbarten Betreuung

 

C9a. Wäschemanagement

Sofern Wäscheleistungen Bestandteil der vereinbarten Leistungen sind, umfasst die reguläre Betreuung den üblichen Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern zwischen Gästeaufenthalten.

Zusätzliche Wäscheaufträge, Spezialreinigungen von Textilien, Ersatzbeschaffungen oder ausserordentliche Waschleistungen werden separat verrechnet.

 

C9b. Aussergewöhnliche Verschmutzungen

Aussergewöhnliche Verschmutzungen wie starke Geruchsbelastungen, Rauchrückstände, übermässige Abfallmengen, Verschmutzungen durch Haustiere, Partyrückstände oder vergleichbare Situationen sind nicht Bestandteil der regulären Leistungen.

Der daraus entstehende Mehraufwand kann dem Kunden zusätzlich verrechnet werden.

Die Brütsch Clean Up GmbH unterstützt den Kunden nach Möglichkeit bei der Dokumentation und Geltendmachung solcher Kosten gegenüber Gästen oder Buchungsplattformen.

 

C10. Vertragsdauer & Kündigung

Der Airbnb Service läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten jeweils auf das Monatsende per E-Mail möglich.

Bereits bestätigte oder vereinbarte Leistungen werden auch nach Vertragsende ordnungsgemäss abgeschlossen oder nach Absprache an den Kunden übergeben.

Offene Forderungen bleiben auch nach Vertragsende geschuldet.

 

C11. Höhere Gewalt

Für Leistungsausfälle aufgrund von Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs der Brütsch Clean Up GmbH (z. B. behördliche Anordnungen, Plattformausfälle, Streiks, Naturereignisse oder technische Störungen) wird keine Haftung übernommen.

 

C12. Ergänzende Bestimmungen

Ergänzend gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser AGB.

Im Konfliktfall gehen individuelle Vereinbarungen der Offerte vor.

 

C13. Buchungsplattformen & Bewertungen

Sofern die Brütsch Clean Up GmbH Leistungen im Bereich Inseratsverwaltung oder Gästekommunikation übernimmt, haftet sie nicht für Entscheidungen, technische Störungen oder Änderungen seitens Airbnb oder anderer Buchungsplattformen.

Dies gilt insbesondere für:

  • Kontosperrungen oder Einschränkungen
  • Änderungen von Plattformrichtlinien
  • Ranking-Veränderungen
  • technische Ausfälle
  • negative Gästebewertungen
  • Zahlungsausfälle oder Verzögerungen
     

Die Brütsch Clean Up GmbH übernimmt keine Garantie für bestimmte Buchungszahlen, Bewertungen oder Umsätze.

 


D. Büroreinigung

 

D1. Geltungsbereich

Diese Bestimmungen gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Büroreinigung der Brütsch Clean Up GmbH.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, dem Leistungsverzeichnis oder einer individuellen Vereinbarung.

Leistungen, welche nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten als Zusatzleistungen und können separat verrechnet werden.

 

D2. Leistungsumfang

Die Büroreinigung erfolgt gemäss vereinbartem Reinigungsplan und den in der Offerte definierten Leistungen.

Nicht vereinbarte Arbeiten sind nicht Bestandteil der regulären Reinigung.

 

D3. Zutritt zu den Räumlichkeiten

Der Kunde stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

Kann die Reinigung aufgrund fehlendem Zutritt, fehlender Schlüssel oder anderer vom Kunden verursachter Umstände nicht durchgeführt werden, kann der geplante Einsatz verrechnet werden.

 

D4. Schlüssel, Codes & Alarmanlagen

Überlassene Schlüssel, Zugangscodes oder Alarmanweisungen werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet.

Für Folgekosten aufgrund fehlerhafter oder nicht aktualisierter Zugangsinformationen haftet der Kunde.

 

D4a. Schlüsselverlust & Zutrittsmedien

Überlassene Schlüssel, Badges, Zutrittskarten, Fernbedienungen oder Zugangscodes werden sorgfältig aufbewahrt und ausschliesslich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verwendet.

Ein Verlust oder Defekt von Zutrittsmedien ist der jeweils anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.

Für Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch von Schliessanlagen, Zutrittskontrollen oder Sicherheitssystemen haftet die Brütsch Clean Up GmbH nur bei nachweislich vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten.

 

D5. Vertraulichkeit

Die Brütsch Clean Up GmbH behandelt sämtliche im Rahmen der Tätigkeit erhaltenen Informationen vertraulich.

Dies gilt insbesondere für Dokumente, Geschäftsinformationen, Kundendaten und betriebliche Abläufe.

 

D6. Verbrauchsmaterialien

Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife oder Hygienematerialien werden grundsätzlich durch den Kunden bereitgestellt.

Auf Wunsch kann die Brütsch Clean Up GmbH die Beschaffung übernehmen. Sämtliche Material-, Liefer-, Fahr- und Organisationskosten werden dem Kunden weiterverrechnet.

 

D6a. Arbeitsplätze & persönliche Gegenstände

Schreibtische, Computerarbeitsplätze sowie persönliche Gegenstände werden nur im vereinbarten Umfang gereinigt.

Die Brütsch Clean Up GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste an Unterlagen, Datenträgern, elektronischen Geräten oder persönlichen Gegenständen, sofern kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, vertrauliche Dokumente, Bargeld und Wertgegenstände sicher aufzubewahren.

 

D7. Zusatzleistungen

Folgende Leistungen gelten insbesondere als kostenpflichtige Zusatzleistungen:

  • Fensterreinigung
  • Storen- und Lamellenreinigung
  • Teppichreinigung
  • Polsterreinigung
  • Küchen- und Pausenraum-Grundreinigung
  • Kühlschrankreinigung
  • Entsorgungen
  • Spezialreinigungen
  • Reinigung nach Veranstaltungen
  • Pflanzenpflege
  • Verbrauchsmaterialmanagement
  • Auffüllservice von Hygieneartikeln

Zusatzleistungen werden nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.

 

D8. Aussergewöhnliche Verschmutzungen

Starke Verschmutzungen, Bauverschmutzungen, Flüssigkeitsschäden, Nikotinablagerungen oder andere aussergewöhnliche Verschmutzungen sind nicht Bestandteil der regulären Büroreinigung und werden separat verrechnet.

 

D8a. Ausserordentliche Einsätze

Zusätzliche Einsätze aufgrund von Veranstaltungen, Umzügen, Umbauten, Wasserschäden, Krankheit, erhöhtem Publikumsverkehr oder vergleichbaren Ereignissen gelten als Zusatzleistungen und werden separat verrechnet.

 

D9. Preise, Zahlung & Kosten

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.

Parkgebühren, Bewilligungen, Fremdkosten sowie zusätzlich vereinbarte Leistungen werden separat verrechnet.

Einsätze ausserhalb der regulären Arbeitszeiten können mit Zuschlägen verrechnet werden.

 

D9a. Qualitätskontrolle & Beanstandungen

Beanstandungen bezüglich der ausgeführten Leistungen sind innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich mitzuteilen.

Berechtigte Beanstandungen werden innerhalb angemessener Frist geprüft und nach Möglichkeit behoben.

 

D10. Haftung

Für Schäden, die nachweislich durch Mitarbeitende der Brütsch Clean Up GmbH verursacht wurden, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

Schäden sind innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden schriftlich zu melden.

Für normale Abnutzung, Vorschäden oder nicht gemeldete Schäden wird keine Haftung übernommen.

 

D11. Vertragsdauer & Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten jeweils auf das Monatsende per E-Mail möglich.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Offene Forderungen bleiben auch nach Vertragsende geschuldet.


E. Gewerbereinigung

 

E1. Geltungsbereich

Diese Bestimmungen gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Gewerbereinigung der Brütsch Clean Up GmbH.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, dem Leistungsverzeichnis oder einer individuellen Vereinbarung.

 

E2. Leistungsumfang

Die Gewerbereinigung erfolgt gemäss den vereinbarten Leistungen.

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen gelten als Zusatzleistungen.

 

E3. Zutritt & Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche zu reinigenden Bereiche zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

Der Kunde informiert die Brütsch Clean Up GmbH über besondere Sicherheitsvorschriften, Gefahrenbereiche oder betriebliche Anforderungen.

 

E3a. Sicherheits- und Betriebsanweisungen

Der Kunde verpflichtet sich, die Brütsch Clean Up GmbH vor Beginn der Arbeiten über sämtliche relevanten Sicherheits-, Betriebs- und Zutrittsvorschriften zu informieren.

Dies gilt insbesondere für Sicherheitszonen, Fluchtwege, Maschinenbereiche, Gefahrstoffe, betriebliche Sperrzonen sowie besondere Schutzmassnahmen.

Entstehen aufgrund fehlender oder unvollständiger Informationen Schäden, Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, können die daraus resultierenden Kosten dem Kunden weiterverrechnet werden.

 

E4. Sicherheitsvorschriften

Die Brütsch Clean Up GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden mitgeteilten Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

Der Kunde stellt notwendige Instruktionen, Zutrittsbewilligungen und Sicherheitsinformationen rechtzeitig zur Verfügung.

 

E4a. Gefahrenstoffe & besondere Risiken

Der Kunde informiert die Brütsch Clean Up GmbH vor Arbeitsbeginn über Gefahrstoffe, Chemikalien, biologische Stoffe oder sonstige besondere Risiken.

Unterbleibt eine entsprechende Information, haftet der Kunde für daraus entstehende Schäden oder Mehraufwände.

 

E5. Verbrauchsmaterialien & Maschinen

Verbrauchsmaterialien, Spezialprodukte oder Maschinen werden gemäss Vereinbarung entweder durch den Kunden bereitgestellt oder durch die Brütsch Clean Up GmbH organisiert.

Zusätzliche Material- und Beschaffungskosten werden separat verrechnet.

 

E6. Zusatzleistungen

Als Zusatzleistungen gelten insbesondere:

  • Fenster- und Fassadenreinigung
  • Hallenreinigung
  • Lagerreinigung
  • Maschinenreinigung
  • Hochdruckreinigung
  • Bodenversiegelungen
  • Spezialreinigungen
  • Graffitientfernung
  • Entsorgungen
  • Notfallreinigungen
  • Wochenend- und Feiertagseinsätze
     

E6a. Produktionsunterbrüche

Die Brütsch Clean Up GmbH haftet nicht für Produktionsunterbrüche, Betriebsunterbrüche oder daraus resultierende Folgeschäden, sofern diese nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

 

E7. Aussergewöhnliche Verschmutzungen

Öl-, Fett-, Produktions-, Bau- oder Spezialverschmutzungen sowie ausserordentliche Verschmutzungen können separat verrechnet werden.

 

E7a. Maschinen & technische Anlagen

Maschinen, Produktionsanlagen oder technische Einrichtungen werden nur gereinigt, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kunde stellt sicher, dass Anlagen vor Beginn der Arbeiten ordnungsgemäss abgeschaltet, gesichert und für Reinigungsarbeiten freigegeben sind.

 

E8. Haftung

Für Schäden, die nachweislich durch Mitarbeitende der Brütsch Clean Up GmbH verursacht wurden, wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.

Schäden sind innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden schriftlich zu melden.

Für normale Abnutzung, bestehende Schäden oder versteckte Mängel wird keine Haftung übernommen.

 

E9. Preise, Zahlung & Kosten

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar.

Parkgebühren, Entsorgungskosten, Fremdleistungen, Materialkosten und Zusatzleistungen werden separat verrechnet.

Einsätze ausserhalb der regulären Arbeitszeiten können mit Zuschlägen verrechnet werden.

 

E9a. Notfall- und Sondereinsätze

Einsätze ausserhalb der regulären Arbeitszeiten, kurzfristige Einsätze, Notfallreinigungen sowie Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen können mit Zuschlägen verrechnet werden.

 

E10. Vertragsdauer & Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten jeweils auf das Monatsende per E-Mail möglich.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Offene Forderungen bleiben auch nach Vertragsende geschuldet.

 

E10a. Notfälle, Betriebsunterbrüche & Höhere Gewalt

Die Brütsch Clean Up GmbH haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsausfälle oder Betriebsunterbrüche, welche durch Ereignisse ausserhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden.

Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Stromausfälle, technische Störungen, behördliche Anordnungen, Streiks, Pandemien, Unfälle, Sicherheitsvorfälle oder sonstige Fälle höherer Gewalt.

In solchen Fällen ist die Brütsch Clean Up GmbH berechtigt, vereinbarte Termine zu verschieben oder Leistungen anzupassen, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche entstehen.


2. Allgemeine Bestimmungen

 

2.1 Haftung allgemein

Schäden sind innerhalb von 24 Stunden zu melden.

Wir prüfen gemeldete Schäden sorgfältig und finden gemeinsam mit dem Kunden eine angemessene Lösung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Keine Haftung besteht für bestehende Schäden, normale Abnutzung oder nicht gesicherte Gegenstände.

 

2.2 Haustiere
Haustiere sind so zu sichern, dass unsere Mitarbeitenden ihre Arbeit sicher ausführen können.

Sind Tiere vor Ort und wurden wir darüber nicht vorgängig informiert oder ist ein sicheres Arbeiten nicht möglich, behalten wir uns vor, den Einsatz nicht durchzuführen und den Aufwand zu verrechnen.

 

2.3 Datenschutz
Personendaten werden vertraulich behandelt.

Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Brütsch Clean Up GmbH.

 

2.4 Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Brütsch Clean Up GmbH.

 

2.5 Änderungen der AGB
Die Brütsch Clean Up GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen.

 

2.6 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

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